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  1. Umwandlungsgesetz
  2. Fünftes Buch — Formwechsel (§§ 190 - 304)
  3. Zweiter Teil — Besondere Vorschriften (§§ 214 - 304)
  4. Zweiter Abschnitt — Formwechsel von Kapitalgesellschaften (§§ 226 - 257)
  5. Zweiter Unterabschnitt — Formwechsel in eine Personengesellschaft (§§ 228 - 237)

§ 234 Inhalt des Formwechselbeschlusses

In dem Formwechselbeschluss müssen auch enthalten sein:

§ 233
234
§ 235