§

  1. Telekommunikationsgesetz
  2. Teil 7 — Nummerierung (§§ 108 - 124)

§ 116 Wegfall des Entgeltanspruchs

Der Endnutzer ist zur Zahlung eines Entgelts nicht verpflichtet, wenn und soweit In diesen Fällen entfällt die Entgeltzahlungspflicht des Anrufers für den gesamten Anruf.

§ 115
116
§ 117