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  1. Strafprozeßordnung
  2. Zweites Buch — Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295)
  3. Zweiter Abschnitt — Vorbereitung der öffentlichen Klage (§§ 158 - 177)

§ 167 Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft

In den Fällen der §§ 165 und 166 gebührt der Staatsanwaltschaft die weitere Verfügung.


Referenzierte Normen:
165166
§ 166
167
§ 168