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  1. Strafgesetzbuch
  2. Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
  3. Siebenter Abschnitt — Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d)

§ 145a Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

Die Tat wird nur auf Antrag der Aufsichtsstelle (§ 68a) verfolgt.


Referenzierte Normen:
6668a68a68b
§ 145
145a
§ 145b