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  1. Steuerberatungsgesetz
  2. Zweiter Teil — Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158)
  3. Vierter Abschnitt — Organisation des Berufs (§§ 73 - 88)

§ 78 Satzung

Jede Steuerberaterkammer gibt sich ihre Satzung selbst. Die Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Satzung und deren Änderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 77c
78
§ 79