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Gliederung
Gliederung
Sozialgerichtsgesetz
Zweiter Teil — Verfahren
(§§
60
-
201
)
Erster Abschnitt — Gemeinsame Verfahrensvorschriften
(§§
60
-
142a
)
Dritter Unterabschnitt — Vorverfahren und einstweiliger Rechtsschutz
(§§
77
-
86b
)
§ 83
Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.
§§ 79 bis 82
83
§ 84
§ 83 SGG