§ 401 Leistungen(1)und (2) (weggefallen)(3)Die erforderlichen Untersuchungen gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 7 gelten für den Zeitraum der Jahre 1989 bis 1991 als in Anspruch genommen.(4)bis (11) (weggefallen)