§ 3 Leistungen der Arbeitsförderung
(1)Leistungen der Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten und Vierten Kapitels dieses Buches.
(2)Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten Kapitels dieses Buches und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.
(3)Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Ermessensleistungen mit Ausnahme
(4)Entgeltersatzleistungen sind