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  1. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
  2. Viertes Kapitel — Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld (§§ 136 - 175)
  3. Zweiter Abschnitt — Insolvenzgeld (§§ 165 - 172)

§ 166 Anspruchsausschluss

(1)Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die

(2)Soweit Insolvenzgeld gezahlt worden ist, obwohl dies nach Absatz 1 ausgeschlossen ist, ist es zu erstatten.

§ 165
166
§ 167