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Gliederung
Gliederung
Kapitalanlagegesetzbuch
Kapitel 4 — Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
(§§
293
-
336
)
Abschnitt 1 — Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen
(§§
293
-
308
)
Unterabschnitt 2 — Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von AIF in Bezug auf Privatanleger und für den Vertrieb und den Erwerb von OGAW
(§§
297
-
306a
)
§ 301 (weggefallen)
-
§ 300
301
§ 302