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  1. Jugendgerichtsgesetz
  2. Zweiter Teil — Jugendliche (§§ 3 - 104)
  3. Erstes Hauptstück — Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 - 32)
  4. Fünfter Abschnitt — Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung (§§ 20 - 26a)

§ 25 Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers

Gröbliche oder beharrliche Verstöße gegen Weisungen, Auflagen, Zusagen oder Anerbieten teilt er dem Richter mit.

§ 24
25
§ 26