§

  1. Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
  2. Zehnter Teil — Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 91 - 96)
  3. Abschnitt 3 — Informationsübermittlung nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2023/977 (§§ 92 - 92h)
  4. Unterabschnitt 1 — Übermittlung von Informationen an einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (§§ 92 - 92e)

§ 92a Inhalt des Ersuchens

Ein Ersuchen nach § 92 Absatz 1 soll Folgendes enthalten:

§ 92
92a
§ 92b