paragraphen.online

  1. Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
  2. Neunter Teil — Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 84 - 90z)
  3. Abschnitt 5 — Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft (§§ 90o - 90z)

§ 90r Bewilligungshindernisse

Die Bewilligung einer nach den §§ 90p und 90q zulässigen Überwachung der Maßnahmen kann nur abgelehnt werden, wenn

§ 90q
90r
§ 90s