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  1. Insolvenzordnung
  2. Dritter Teil — Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147)
  3. Dritter Abschnitt — Insolvenzanfechtung (§§ 129 - 147)

§ 138 Nahestehende Personen

(1)Ist der Schuldner eine natürliche Person, so sind nahestehende Personen:

(2)Ist der Schuldner eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, so sind nahestehende Personen:

§ 137
138
§ 139