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  1. Handelsgesetzbuch
  2. Viertes Buch — Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h)
  3. Sechster Abschnitt — Lagergeschäft (§§ 467 - 475h)

§ 475f Einwendungen

Eine Vereinbarung, auf die im Lagerschein lediglich verwiesen wird, ist nicht Inhalt des Lagerscheins.

§ 475e
475f
§ 475g