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  1. Handelsgesetzbuch
  2. Erstes Buch — Handelsstand (§§ 1 - 104a)
  3. Erster Abschnitt — Kaufleute (§§ 1 - 7)

§ 2

Ist die Eintragung erfolgt, so findet eine Löschung der Firma auch auf Antrag des Unternehmers statt, sofern nicht die Voraussetzung des § 1 Abs. 2 eingetreten ist.


Referenzierte Normen:
31051231761
§ 1
2
§ 3