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  1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  2. Teil 4 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (§§ 97 - 184)
  3. Kapitel 1 — Vergabeverfahren (§§ 97 - 154)
  4. Abschnitt 3 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen (§§ 136 - 154)
  5. Unterabschnitt 1 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber (§§ 136 - 143)

§ 139 Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen

(1)Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen,

(2)Voraussetzung ist, dass

§ 138
139
§ 140