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  1. Gerichtskostengesetz
  2. Abschnitt 7 — Wertvorschriften (§§ 39 - 65)
  3. Unterabschnitt 3 — Wertfestsetzung (§§ 61 - 65)

§ 62 Wertfestsetzung für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels

Satz 1 gilt nicht in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen.

§ 61
62
§ 63