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  1. Grundbuchordnung
  2. Dritter Abschnitt — Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief (§§ 56 - 70)

§ 64

Im Falle der Verteilung einer Gesamthypothek auf die einzelnen Grundstücke ist für jedes Grundstück ein neuer Brief zu erteilen.

§ 63
64
§ 65