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  1. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  2. Buch 8 — Verfahren in Aufgebotssachen (§§ 433 - 484)
  3. Abschnitt 6 — Aufgebot zur Kraftloserklärung von Urkunden (§§ 466 - 484)

§ 470 Ergänzende Bekanntmachung in besonderen Fällen

Zusätzlich kann die öffentliche Bekanntmachung in einem von dem Gericht für Bekanntmachungen bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgen.

§ 469
470
§ 471