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Gliederung
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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 6 — Verfahren in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(§§
410
-
414
)
§ 412 Beteiligte
Als Beteiligte sind hinzuzuziehen:
§ 411
412
§ 413