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  1. Einkommensteuergesetz
  2. XI. — Altersvorsorgezulage (§§ 79 - 99)

§ 83 Altersvorsorgezulage

In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.

§ 82
83
§ 84