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  1. Einkommensteuergesetz
  2. XIII. — Mobilitätsprämie (§§ 101 - 109)

§ 107 Anwendung der Abgabenordnung

Auf die Mobilitätsprämie sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung mit Ausnahme des § 163 der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.

§ 106
107
§ 108