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  1. Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung

§ 24

(1)Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 20. September 1949, § 11 jedoch erst vom 1. April 1953 ab in Kraft.

(2)Für die Zeit vor dem 1. April 1953 verbleibt es bei den geleisteten Zahlungen.

§ 23
24