paragraphen.online

⌘K

  1. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
  2. Sechster Teil — Lärmminderungsplanung (§§ 47a - 47f)

§ 47b Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnen die Begriffe

§ 47a
47b
§ 47c