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Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Sechster Teil — Lärmminderungsplanung
(§§
47a
-
47f
)
§ 47b Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnen die Begriffe
§ 47a
47b
§ 47c