§
Suchen...
Anzeigewechsel
Anmelden
Gliederung
Gliederung
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Sechster Teil — Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Art 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
(§§
230
-
237
)
Zweiter Abschnitt — Abwicklung der Bodenreform
(§§
234
-
237
)
Art. 235 Fünftes Buch. Erbrecht
-
Art. 234
235
Art. 236
Art. 235 - Fünftes Buch. Erbrecht (BGBEG)