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  1. Bürgerliches Gesetzbuch
  2. § 2272

§ 2272 Rücknahme aus amtlicher Verwahrung

Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.


Referenzierte Normen:
2256
§ 2271
2272
§ 2273