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Gliederung
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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 5 — Erbrecht
(§§
1922
-
2385
)
Abschnitt 2 — Rechtliche Stellung des Erben
(§§
1942
-
2063
)
Titel 3 — Erbschaftsanspruch
(§§
2018
-
2031
)
§ 2024 Haftung bei Kenntnis
Eine weitergehende Haftung wegen Verzugs bleibt unberührt.
§ 2023
2024
§ 2025