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  1. Bürgerliches Gesetzbuch
  2. § 2021

§ 2021 Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen

Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.


Referenzierte Normen:
2022
§ 2020
2021
§ 2022