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  1. Bürgerliches Gesetzbuch
  2. Buch 5 — Erbrecht (§§ 1922 - 2385)
  3. Abschnitt 2 — Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063)
  4. Titel 1 — Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts (§§ 1942 - 1966)

§ 1963 Unterhalt der werdenden Mutter eines Erben

Bei der Bemessung des Erbteils ist anzunehmen, dass nur ein Kind geboren wird.


Referenzierte Normen:
2141
§ 1962
1963
§ 1964