paragraphen.online

  1. Betriebsverfassungsgesetz
  2. Zweiter Teil — Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (§§ 7 - 59a)
  3. Erster Abschnitt — Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (§§ 7 - 20)

§ 17a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren

Im Fall des § 14a finden die §§ 16 und 17 mit folgender Maßgabe Anwendung:


Referenzierte Normen:
14a1261514a1617
§ 17
17a
§ 18