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Gliederung
Gliederung
Berufsbildungsgesetz
Teil 2 — Berufsbildung
(§§
4
-
70
)
Kapitel 1 — Berufsausbildung
(§§
4
-
52
)
Abschnitt 3 — Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
(§§
27
-
33
)
§ 29 Persönliche Eignung
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
§ 28
29
§ 30