paragraphen.online

  1. Bundesbeamtengesetz
  2. Abschnitt 2 — Beamtenverhältnis (§§ 4 - 15)

§ 13 Nichtigkeit der Ernennung

(1)Die Ernennung ist nichtig, wenn

(2)Die Ernennung ist von Anfang an als wirksam anzusehen, wenn

§ 12
13
§ 14