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  1. Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
  2. Siebter Abschnitt — Schlußvorschriften (§§ 53 - 59)

§ 57a Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands

Für bis zum 30. Juni 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet erteilte Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen gilt folgendes:

(2)(weggefallen)

§ 57
57a
§ 57b