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  1. Arbeitsgerichtsgesetz
  2. Dritter Teil — Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100)
  3. Erster Abschnitt — Urteilsverfahren (§§ 46 - 79)
  4. Dritter Unterabschnitt — Revisionsverfahren (§§ 72 - 77)

§ 73 Revisionsgründe

(1)Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf die Gründe des § 72b gestützt werden.

(2)§ 65 findet entsprechende Anwendung.


Referenzierte Normen:
6572b
§ 72b
73
§ 74