paragraphen.online

  1. Arbeitsgerichtsgesetz
  2. Dritter Teil — Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100)
  3. Erster Abschnitt — Urteilsverfahren (§§ 46 - 79)
  4. Zweiter Unterabschnitt — Berufungsverfahren (§§ 64 - 71)

§ 68 Zurückverweisung

Wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist die Zurückverweisung unzulässig.

§ 67
68
§ 69