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  1. Abgabenordnung
  2. Zweiter Teil — Steuerschuldrecht (§§ 33 - 77)
  3. Dritter Abschnitt — Steuerbegünstigte Zwecke (§§ 51 - 68)

§ 53 Mildtätige Zwecke

Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen,

§ 52
53
§ 54