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Gliederung
Gliederung
Aktiengesetz
Drittes Buch — Verbundene Unternehmen
(§§
291
-
338
)
Erster Teil — Unternehmensverträge
(§§
291
-
307
)
Vierter Abschnitt — Sicherung der außenstehenden Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
(§§
304
-
307
)
§ 306
(weggefallen)
§ 305
306
§ 307